Um bei einer erneuten stationären Aufnahme in einem psychiatrischen Krankenhaus die bestmögliche Behandlung für Betroffene zu gewährleisten, wurde 1998 in Zusammenarbeit mit dem überregionalen Selbsthilfenetzwerk Psychiatrie-Erfahrener sowie mit verschiedenen Kliniken eine sogenannte Behandlungsvereinbarung entwickelt.
Das Modell dieser Vereinbarung ist bundesweit von verschiedenen Selbsthilfegruppen übernommen worden.
Ziel sollte sein, eine Erklärung im Voraus abzugeben, die in einer akuten Krise von Psychiatrie-Erfahrenen nicht mehr formuliert werden kann. Das Konzept wurde von Seiten der psychiatrischen Kliniken in Essen mit Interesse verfolgt. Im Rahmen eines Austausches wurde 2007 die Essener Vereinbarung des SPE e.V. von Vertretern der psychiatrischen Kliniken anerkannt und unseren Bedürfnissen angepasst.
Die beteiligten Krankenhäuser haben uns versichert, dass sie sich im Krisenfall auch an diese Vereinbarung halten werden. Abweichungen von Behandlungsabsprachen während einer Akutbehandlung, sollten schriftlich in der Patientenakte dokumentiert werden. Dadurch soll ein Schutz für Psychiatrie-Patientinnen und Patienten erwirkt werden. Sie soll Gewähr tragen, das Psychiatrie-Erfahrene ihre Ziele in der Therapie selbst mitbestimmen können.
Die Behandlungsvereinbarung des SPE e.V. ist seither nicht mehr weiterentwickelt worden und wird nicht mehr von allen psychiatrischen Kliniken in Essen anerkannt. Sie kann aber als brauchbare Vorlage durchaus verwendet werden. Die Essener Vereinbarung eröffnet Handlungsmöglichkeiten für Betroffene und fachärztliches Personal. Sie ist für alle Psychiatrie-Erfahrene sinnvoll, die sich mit ihrer Krankheit auseinandersetzen wollen. Sprechen Sie ihr zuständiges Krankenhaus darauf an.
Ein Muster zum Download kann hier abgerufen werden.
[Behandlungsvereinbarung]