Das psychiatrische Testament

Eine Willenserklärung


Ein psychiatrisches Testament ist eine Willenserklärung, in der eine natürliche Person festlegen kann, welche Art von psychiatrischer Behandlung er oder sie ausschliesst bevor es zu einer Zwangsunterbringung nach dem Psychisch Kranken-Gesetz kommt. Es kann die Einnahme von Psychopharmaka oder Neuroleptika regeln sowie die Ablehnung von Fixierungen.


Drohender Zwangseinweisung kann mit Hilfe eines psychiatrischen Testaments, einer sogenannten Willenserklärung vorgebeugt werden und sollte vor dem Krankheitsfall notariell beglaubigt und beim Vorsorgeregister oder Amtsgericht hinterlegt werden.


Der Richter oder die Richterin wird nach Ablauf der 24 Stunden in einer Anhörung überprüfen, ob die betroffene Person tatsächlich fremd- oder eigengefährdet ist.


Kritik: Sind Vermutungen überhaupt rechtsgültig und sind sie logisch beweisbar?


Hinweis Freiwilligkeitserklärung

Die gerne angebotende Freiwilligkeitserklärung bedeutet Krankheitseinsicht und Einwilligung in die Behandlung.


Auskunfsvorbehalt

Richter und Richterinnen sind im Vorfeld nicht verpflichtet eine Auskunft beim Vorsorgeregister einzuholen, daher sollte ein Hinweis auf ein bestehendes psychiatrisches Testament immer mitgetragen werden.


Fixierungen und medikamentöse Zwangsbehandlungen werden international als Folter und Menschenrechtsverletzung betrachtet.



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