Der Krisenpass


Bei psychischen Erkrankungen besteht ein großes Rückfallrisiko. Tritt ein akuter Schub ein, ist die betroffene Person oft nicht mehr in der Lage, das ärztliche Personal über die bestehende Erkrankung zu informieren.

Das Risiko einer Falschbehandlung steigt massiv, da es einige Zeit dauern kann, bis der behandelnde Arzt ermittelt ist und die notwendigen behandlungsrelevanten Informationen vorliegen.

Da stationäre Einweisungen oft auf fremde Weisung erfolgen, z.B. durch durch Angehörige, ArbeitskollegenInnen oder PolizeibeamtInnen, ist es von Vorteil, wenn der bzw. die Betroffene diesen Ausweis immer mit sich trägt.

Der Krisenpass, der die wesentlichen Einstiegsinformationen zur Behandlung beinhaltet, wie Angaben zur behandelnden PsychiaterIn, Krankheitsart, Medikamentendosierung, Kontraindikationen und alle weitere notwendigen Daten, sollte den ÄrztInnen und PflegerInnen bei der Krisenintervention behilflich sein.

Der Krisenpass ist für den Fall, daß die Persone hilflos aufgefunden wird und sollte die Helfenden informieren. Er kann beim Verein kostenlos angefordert werden.



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